
Wohn-Riester - Die wichtigsten Informationen
Start-Bonus für die jungen Riester-Sparer. Der neue Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro steht nur jungen Riester-Sparern zu. Sie dürfen beim Abschluss eines entsprechenden Vertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gegenstand der Förderung
�� Kauf oder Bau einer in Deutschland befindlichen Eigentumswohnung oder eines ausschließlich selbst bewohnten Hauses. Kauf von Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften.
�� Spar- und Darlehensverträge für die Anschaffung und den Bau von selbst genutzten Wohnimmobilien und Genossenschaftsanteilen gehören künftig zu den begünstigten Anlageprodukten. Auch Bausparverträge werden gefördert.
�� Ebenso Verträge aus einem tilgungsfreien Darlehen, z.B. Vorausdarlehen, kombiniert mit einem Bausparvertrag zur Tilgungsaussetzung.
�� Die Tilgung von Immobilienkrediten wird steuerlich gleichrangig berücksichtigt wie Altersvorsorgebeiträge. So werden Erwerber von Wohneigentum bei der Finanzierung direkt entlastet.
Kapitalentnahme aus bestehenden Riester-Produkten
�� Wer bereits staatlich gefördert ein Altersvorsorgevermögen angespart hat, kann einen Teil oder alles für die Anschaffung oder den Bau der eigenen vier Wände verwenden.
�� Das entnommene Kapital muss nicht zurück gezahlt werden
�� Für eine Entnahme in den Jahren 2008 und 2009 muss jedoch bereits ein Kapital von mindestens 10.000 Euro vorhanden sein.
Höhe der Förderung
Riester-Förderung:
�� Grundzulage: 154 Euro p.a., 185 Euro p.a. pro Kind (für Kinder, die 2008 oder später geboren werden, gibt es eine erhöhte Zulage von 300 Euro p.a.)
�� Höchstmöglicher Sparbetrag (entspricht bei der Eigenheimfinanzierung dem höchstmöglichen Tilgungsbeitrag): 4 % des Vorjahresbrutto, max. 2.100 Euro p.a.
�� Aufwendungen sind grundsätzlich auch als Sonderausgaben abzugsfähig Besteuerung der Riester- Förderung
�� Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind die Beiträge grundsätzlich steuerfrei.
�� Für das entnommene Kapital und die geförderten Spar- und Tilgungsbeiträge wird - zzgl. 2 % Zinsen - ein „Wohnförderkonto“ geführt.
�� Auf diese Summe zahlt der Förderberechtigte nach Eintritt in den Ruhestand Steuern - entweder verteilt über mehrere Jahre oder in einem Betrag mit einem „Rabatt“ von 30 % der Steuerschuld.
Neues Wohn Riester Programm
Für zwei Drittel der Deutschen sind die eigenen vier Wände die ideale Altersvorsorge. Und da seit kurzem mit Wohn-Riester auch wieder eine nennenswerte staatliche Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum verfügbar ist, können noch mehr Kunden den Traum vom eigenen Heim auch Wirklichkeit werden lassen.
Mit der DSL Bank haben wir neben der Allianz jetzt einen weiteren Finanzierungspartner, mit dem Sie ein entsprechendes Wohn-Riester-Angebot auch ohne Bausparen machen können. Bei dem Wohn-Riester-Darlehen der DSL Bank handelt es sich um ein Annuitätendarlehen als Altersvorsorgevertrag im Sinne des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes. Daher werden Tilgungsleistungen ins Darlehen mit Zulagen gefördert. Darüber hinaus können Kunden von Steuerersparnissen profitieren.
Die staatlichen Zulagen fließen beim Wohn-Riester-Darlehen der DSL Bank als Sondertilgungen in das Darlehen ein. Das Darlehen wird somit schneller zurück gezahlt. Die Konditionen beim Wohn-Riester-Darlehen sind identisch mit dem Standard-Produkt der DSL Bank.
Noch Fragen? Dann treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gern und ausführlich!
