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Die LKH-Auslandsreisekrankenversicherung |
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Auf allen vorübergehenden Reisen ins Ausland bietet Ihnen die Auslandsreise-Krankenversicherung der LKH für einen geringen Beitrag Schutz bei akut eintretender Krankheit. Als Ausland gelten weltweit alle Staaten bis auf folgende beiden Ausnahmen:
- - die Bundesrepublik Deutschland,
- - Staaten außerhalb der EU, deren Staatsangehörigkeit die versicherte Person (auch) besitzt.
Wer ist versicherbar? Versicherbar sind alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Vertragsgrundlagen Die jeweiligen Vertragsgrundlagen der Auslandsreisekrankenversicherung bestehen aus dem Prokuktinformationsblatt und den Kundeninformationen sowie den Allgemeinen Versicherungsbedingungen mit den Erklärungen zum Datenschutz. Welche Leistungen erhalten Sie? Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) erstatten wir folgende Aufwendungen: - - Arzt-, Krankenhaus- und Operationskosten
- - Medikamente
- - Transportkosten zum nächstgelegenen Krankenhaus
- - Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport einer erkrankten Person aus dem Ausland
- - Leistungen für Bestattung oder Überführung im Todesfall bis max. 10.000 EUR
Die erstattungsfähigen Aufwendungen werden um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 50,- EUR pro Reise und versicherter Person gekürzt.  powered by Stadtbranchenbuch
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